Unter dem Deckmantel, etwas Beschlossenes durchzusetzen, geht die Initiative noch weiter als die von uns bekämpfte Ausschaffungsinitiative. Die Initiative hebelt unseren Rechtsstaat aus und verstösst gegen die Grundrechte. Zudem ist sie eine unschweizerische Zwängerei und wegen des beschlossenen Umsetzungsgesetzes unnötig.

Schweizfeindliche Durchsetzungsinitiative

Schon nach geltendem Recht kann die Niederlassungsbewilligung widerrufen werden, wenn die ausländische Person zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Es kann also – wie die Durchsetzungs- initiative glauben macht – keine Rede davon sein, dass „kriminelle“ Ausländer „nicht ausgeschafft“ würden. Diese heute geltenden Regeln werden mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative im Strafgesetzbuch nochmals spürbar verschärft. Wollen wir das Funktionieren unseres Rechtsstaates aufrechterhalten, müssen wir unserem Parlament vertrauen, das unsere Gesetze über die dort vertretenen politischen Parteien hinweg debattiert und verabschiedet. Die Bundesverfassung garantiert das Recht auf Familienleben und damit den Schutz des Kindeswohls. Bei überwiegendem öffentlichem Interesse können diese Rechte aber eingeschränkt werden. Nach dem Gewaltenteilungsprinzip obliegt es dem Gericht – unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit - zu beurteilen, ob ein Ausländer im Einzelfall ausgewiesen werden soll – oder ausnahmsweise nicht. Dazu zwei Beispiele: In einem Fall hat das Bundesgericht darauf verzichtet, einen straffällig gewordenen ausländischen, in der Schweiz geborenen und hier aufgewachsenen Vater, dessen Frau gestorben war, wegzuweisen, weil sein Sohn einen weiteren Beziehungsabbruch hätte verkraften müssen. In einem ähnlichen Fall wies das Bundesgericht die untere Gerichtsinstanz an, zu prüfen, wie sich die Wegweisung des Vaters auf die psychische Entwicklung seiner - teilweise behinderten - Kinder auswirken würde. Solche differenzierten Gerichtsentscheide im alleinigen Interesse von Kindern wären nicht mehr möglich, würde die von der SVP lancierte Durchsetzungsinitiative angenommen.

Bernadette Hänni, Grossrätin, Murten 

 

Die „Durchsetzungsinitiative“ ist eine Misstrauensinitiative

Zur so genannten Durchsetzungsinitiative, über die am kommenden 28. Februar Volk und Stände zu entscheiden haben, werden vermutlich viele Stimmberechtigte ihre Stimme abgeben, ohne den Text gelesen zu haben, oder jedenfalls nicht zu Ende. Die Vorlage besteht nämlich hauptsächlich in einer ellenlangen Aufzählung aller Schlupflöcher, die die Initianten verschliessen möchten, damit ein – egal wie – auf die schiefe Bahn geratender Ausländer ja keine Chance zum Verbleiben bekommen kann (und seine Familie auch nicht). Die peinlich detaillierte Liste, die uns da vorgelegt wird, hat nichts mit einem Verfassungsauftrag zu tun, bei der in knapper Form das Volk im Grundsatz die Richtung für die Rechtsetzung und die Handhabung des Rechts vorgeben sollte, hier handelt es sich vielmehr um einen Wust an Bestimmungen, in der Art, wie sie eigentlich durch das Parlament in der Beratung eines Gesetzestextes einzeln geprüft und abgewogen werden müssten. So umfasst dann der Text der Initiative etwas mehr als 1000 Wörter, das sind zwei Drittel vom Umfang die die gültige Bundesverfassung im Kapitel über die Grundrechte braucht, um in dreissig Artikel die nötigen Grundsätze des staatlichen Handelns in diesem Bereich festzulegen: Dafür braucht sie rund 1400 Wörter!

Die „Durchsetzungsinitiative“ mit ihrem Wort- und Paragraphenschwall ist wohl nicht mit dem Ziel geschaffen worden, dass das Volk versteht, über was es abstimmen muss. Was hier der Bevölkerung gesagt wird, ist eigentlich eine ganz simple Botschaft: Wie bereits schon aus dem Titel der Initiative hervorgeht, propagiert diese die Idee, es sei dem Bundesrat nicht zu trauen, dem Parlament nicht, den Richtern nicht... – ganz zu schweigen von den internationalen Verträgen.

Die so genannte Durchsetzungsinitiative geht nicht über diese Kundgebung eines umfassenden Misstrauens hinaus. Und mit dieser verzerrten Sicht der Demokratie möchten sich die Initianten nun von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einen staatspolitischen Blankoscheck geben lassen!

Alain Grandjean, Murten 

 

07. Feb 2016